F-Gas Verordnung
Seit 2015 gilt die aktuelle EU-Verordnung über fluorierende Treibhausgase. Diese sieht die schrittweise Reduzierung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffe bis zum Jahre 2030 vor.
Damit dient die F-Gas Verordnung zur Kontrolle von Anlagen, welche bestimmte treibhausfördernde Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) als Kältemittel enthalten. Die Verordnung regelt, dass Anlagen, beispielsweise Klimaanlagen und Kühlgeräte sowie Feuerlöschanlagen, mit bestimmten Gasen in regelmäßigen Abständen von zertifiziertem Personal auf ihre Dichtheit geprüft und protokolliert werden muss. Für diese F-Gase wird die Umweltverträglichkeit anhand des Ozonabbaupotentials ODP (Ozone Depletion Potential) und des Erderwärmungspotentials GWP (Global Warming Potential) bestimmt.
Ab 2020 gilt die nächste Stufe der F-Gas-Verordnung. Temperiergeräte werden dann als ortsfeste Kälteanlagen eingestuft und dürfen einen GWP von maximal 2500 aufweisen. Das bedeutet neue Anforderungen hinsichtlich der Prüf-und Dokumentationspflicht. Aktuell entsprechen alle JULABO-Geräte den Richtlinien der F-Gas-Verordnung und tragen so aktiv zum zukunftssicheren Temperieren bei.
